In seiner jüngsten Klausurtagung hat sich der KRH Aufsichtsrat wiederholt intensiv mit der Zukunft der stationären Versorgung in der Region Hannover auseinandergesetzt. Es war das dritte Mal, dass sich das Gremium mit der Konzeption beschäftigte. In einem fast einjährigen Prozess hatte das KRH mit Hilfe des Beratungsunternehmens Lohfert&Lohfert zunächst die zukünftigen Versorgungsbedarfe vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in der Region Hannover und des zu erwartenden medizinischen Fortschritts ermittelt. Das alles wurde in einer Vielzahl von Abstimmungsrunden gemeinsam mit fast 250 Expert*innen und Führungskräften aus dem KRH abgeglichen und weitergeführt. Das Ziel war es dabei, die sich abzeichnenden Veränderungen in der Krankenhausgesetzgebung zu berücksichtigen, medizinisch leistungsfähige Einheiten zu beschreiben, nachhaltige und attraktive Arbeitsbedingungen für das hoch qualifizierte Fachpersonal darzustellen und auch Möglichkeiten zu nutzen, das strukturelle Defizit des Konzerns deutlich zu reduzieren.
Nach einer Erstbefassung mit der groben Zielstruktur der Medizinstrategie im Dezember 22, einer zweiten Sitzung mit dem Schwerpunkt der Einordnung und Beurteilung durch regionale Partner und Expert*innen aus dem niedersächsischen Sozialministerium, der Notfallversorgung und aus der Gesundheitswirtschaft, wurde nun die komplette Medizinstrategie, ihre Herleitung und Einordnung ausgiebig dargestellt und beraten. Weitere Bewertungen der Strategie und Einordnungen lieferten unter anderem die beiden Mitglieder der Reformkommission der Bundesregierung Prof. Dr. Boris Augurzky, RWI– Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und Prof. Dr. Christian Karagiannidis, Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Zudem standen mehrere Fachexperten aus der klinischen Versorgung des KRH für die Erläuterungen zur Verfügung.
„Ich danke sowohl den Gästen und Partnern, den Berichtenden und auch unseren Mitgliedern im Aufsichtsrat ganz herzlich für die inhaltlich anspruchsvolle, komplexe Diskussion“, resümiert Regionspräsident Steffen Krach, Vorsitzender des KRH Aufsichtsrates. „Die Rückmeldungen zeigen uns auf der einen Seite, dass wir in der Region Hannover einer der Vorreiter in Deutschland sind, wenn es darum geht, die Strukturen auf sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen und damit zukunftssicher zu gestalten. Auf der anderen Seite nehmen wir deutlich wahr und konnten es schon in den zurückliegenden Wochen erleben, wie schwer es ist, diese komplexen Themen und die damit verbundenen Umstrukturierungsvorschläge einer breiteren Öffentlichkeit nachvollziehbar zu erklären.“
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung nun einstimmig beauftragt, weitere Erarbeitungen gemäß den folgenden Beschlüssen vorzunehmen.
Auf der Klausurtagung des Aufsichtsrates am 23. und 24.02.2023 wurde der Entwurf der Versorgungsstrategie 2030 intensiv beraten. Die anwesenden internen und externen Expert*innen haben die Grundzüge der vorgestellten Versorgungsstrategie 2030 begrüßt und für richtig empfunden.
1. Betriebsbedingte Kündigungen der KRH GmbH sowie der Tochtergesellschaften sind aufgrund des Prozesses selbstverständlich ausgeschlossen. Outsourcings an Dritte sind ebenfalls ausgeschlossen.
2. Zur Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze werden im Rahmen der Versorgungsstrategie Maßnahmen zur Entlastung sowie leistungs- und verantwortungsgerechten Personalausstattung nach anerkannten Verfahren ergriffen. Hierzu zählt die frühestmögliche Einführung der PPR 2.0.
3. Die Geschäftsführung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung eine Kostenrechnung für eine mögliche Einführung des TvöD in der KRH ambulant & Servicegesellschaft GmBH vorzulegen.
4. Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Kapazitäten in den Notfallzentren für alle Standorte detailliert aufzulisten – sowohl bezogen auf die IST-Situation als auch für die Zielstruktur.
5. Die Standorte Hannover-Mitte, Gehrden, Neustadt am Rübenberge und Großburgwedel werden wie im Entwurf der Versorgungsstrategie 2030 in eine Beschlussvorlage aufgenommen. Einen detaillierten Zeitplan zur Umsetzung soll die Geschäftsführung dafür bis zur Beschlussfassung vorlegen.
6. Die Geschäftsführung wird beauftragt, dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung eine mittelfristige Finanzplanung zu den Auswirkungen der Versorgungsstrategie 2030 vorzulegen.
7. Die Geschäftsführung konkretisiert die Pläne für die Standorte in Laatzen und in der Nordstadt (inkl. Umgang mit NKN 2a) bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrates. Für den Standort in Langenhagen wird ein Zeitplan zur Nachnutzung vorgelegt.
8. Der Aufsichtsrat bittet die Geschäftsführung und die Regionsverwaltung, ein medizinisches Nutzungskonzept in öffentlicher Trägerschaft für den Standort Lehrte zu erarbeiten. Für den Standort in Neustadt soll zeitnah eine detailliertere Investitionsplanung vorgelegt werden.
9. Der Aufsichtsrat schlägt der Regionsversammlung vor, dass die von der Region Hannover schon jetzt bereitgestellten Finanzmittel für die Standorte Lehrte und Laatzen erhalten bleiben.
10. Die Geschäftsführung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage für die Sitzung am 08.03. vorzubereiten inkl. eines maximal 40-seitigen Konzeptes „Versorgungsstrategie 2030“.
11. Die Geschäftsführung wird beauftragt ein Kommunikationskonzept mit externer Expertise zu erarbeiten sowie einen Vorschlag zur Kommunikation mit und in alle 10 Standorte vorzulegen.
12. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsratsvorsitzende werden beauftragt, Gespräche mit dem Land bezüglich der Struktur der Standorte, mögliche Kooperationen und der Finanzierung der Umsetzung der KRH Versorgungsstrategie 2030 zu intensivieren.