Berichte über die Qualität von Krankenhäusern bieten Chancen zur Veröffentlichung von Informationen über Geleistetes und versorgen Sie als Patient mit wichtigen Informationen. Der Gesetzgeber hat zwar die Krankenhäuser in Deutschland gemäß § 137 Sozialgesetzbuch V verpflichtet, ab dem Jahr 2005 Qualitätsberichte vorzulegen.
Wir verstehen diese Berichte jedoch nicht nur als Erfüllung einer Gesetzesvorgabe, sondern vor allem als Gelegenheit, unsere Leistungen, Strukturen, Prozesse und Angebote einer interessierten Öffentlichkeit, Ihnen als unseren Patientinnen und Patienten, der Fachwelt und unseren Partnern unter dem Aspekt der Qualität zu präsentieren. Dies ist Ausdruck unserer Qualitätspolitik, die sich den Versorgungsaufgaben – insbesondere unter Maßgabe von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement – stellt und hierfür durch entsprechende unternehmensinterne Entscheidungen die Voraussetzungen will und schafft.
Die einzelnen Qualitätsberichte markieren keinen Abschluss, sondern geben aktuellen Einblick in unser Tun. Sie dokumentieren bereits erfolgreich Erreichtes sowie die Absicht, jetzt und künftig an der Umsetzung und Optimierung von qualitätsgesicherten Leistungen und Prozessen für unsere Patientinnen und Patienten stetig zu arbeiten – als Merkmal zeitgemäßer und innovativer Krankenhausführung und -kultur, letztlich zum Wohl Ihrer geschätzten Gesundheit.