Termine anfragen und buchen, Informationen und Videos zu Operationen und Behandlungen abrufen und schon die ersten Unterschriften leisten – das alles per Mausklick oder auf dem Smartphone mit dem Patientenportal „Dein KRH“ des Klinikum Region Hannover.
Gemäß dem Krankenhauszukunftsgesetz sollen die deutschen Krankenhäuser digitaler werden. Ein Baustein ist der Aufbau von Patientenportalen. Hier ist das Klinikum Region Hannover mit seinem Patientenportal „Dein KRH“ ein Vorreiter. Es ist auf dem Rechner oder Smartphone abrufbar und informiert transparent über die Behandlung. Mit einem individuellen Log-in sind diese Daten sicher. Im Vorfeld, während der Behandlung und danach sind Informationen, Verträge und Ergebnisse verfügbar.
„Aus medizinischer Sicht geht es darum, die Patient*innen auf ihre Behandlung vorzubereiten“, sagt Dr. Stephan Kaaden, Chefarzt der Klinik für Viszeralmedizin im KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge und der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im KRH Klinikum Robert Koch Gehrden. „Wir stellen Infomaterial zur Verfügung, klären über Operationen auf und ermöglichen dem Patienten, sich vorzubereiten.“ Es ist aber auch ein Serviceinstrument. „In den einzelnen Fachbereichen sind auch Checklisten angelegt. Oft wird, zum Beispiel, die Überweisung vergessen. Der Patient kann auch schon im Vorfeld seiner Behandlung Befunde in das Patientenportal hochladen. Diese werden dann automatisch in unser Krankenhaussystem übertragen“, sagt Thorid Gehrmann, Projektleiterin des Patientenportals und Abteilungsleitung Produkt- und Innovationsmanagement für Digitalisierung im Zentralbereich Informationstechnologie im KRH.
„Dein KRH ist für die Kliniken Neustadt am Rübenberge, Gehrden, Laatzen, Siloah und die Spezielle Schmerztherapie in Lehrte verfügbar. In den nächsten Schritten wird das Patientenportal in Nordstadt und Großburgwedel und dann in allen KRH Standorten ausgerollt“, so Gehrmann. Pläne für die Zukunft: Die digitale Smartwatch, die Vitaldaten wie Blutdruck misst, soll mit „Dein KRH“ verbunden werden können. „Der Patient soll seine Versorgung im KRH verfolgen und mitbestimmen können.“
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