In den zurückliegenden Jahren haben die Krankenhäuser in Deutschland einen immer größeren Anteil an der Sicherstellung der Notfallversorgung übernommen. Diesen Trend kann das Klinikum Region Hannover (KRH) auch in seinen Standorten deutlich wahrnehmen. Dies liegt zum einen an dem sich verändernden Patientenverhalten, zum anderen an den sich verändernden Angeboten der Kassenärztlichen Vereinigung, die den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung hat.
Ab 1. April 2017 gilt eine neue Gebührenordnungsposition (GOP) der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese sieht erheblich reduzierte Erlöse vor. Pro Fall erhalten Krankenhäuser nur noch 4,74 € bei folgenden durch die KV definierten Fälle:
Wenn die Erkrankung des Patienten aufgrund ihrer Beschaffenheit keiner sofortigen Maßnahme bedarf und die nachfolgende Versorgung durch einen Vertragsarzt außerhalb der Krankenhausnotfallversorgung möglich oder vertretbar ist. Mit anderen Worten: Erbringt das Krankenhaus für diese Patienten weitere Leistungen, anstatt die Patienten an den Vertragsarzt zu verweisen, erhält es für diese Leistungen keine Vergütung.
Unabhängig von dieser Neuregelung wird das KRH die medizinisch notwendige Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen. Um dies zu gewährleisten hat das Unternehmen das Verfahren der standardisierten Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfes der Patienten eingeführt. Die Entscheidung über den Schweregrad der Erkrankung und die Zuleitung in die zuständigen Institutionen, ist immer individuell in der Notaufnahme zu treffen. Je nachdem werden die Patienten dann in die Zuständigkeiten der Kassenärztlichen Sprechstunden bzw. zum Hausarzt/Facharzt oder in den Krankenhausbetrieb geleitet.
Im KRH Klinikum Siloah, im KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge, im KRH Klinikum Nordstadt und im KRH Klinikum Lehrte gibt es KV-Sprechstunden. Dabei handelt es sich um ein Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung. So sind die Wege kurz und verzahnt. Diese Notdienstpraxen sind eine wertvolle Stütze in der ambulanten Notfallversorgung.