Das KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge hat erstmals als Gesamthaus ein Gütesiegel von externer Gutachtern für nachgewiesenes Qualitätsmanagement in praktisch allen Abläufen im Klinikalltag bekommen. Ein entsprechendes Zertifikat ist heute an den Ärztlichen Direktor, Dr. Martin Memming, übergeben worden: „Wir sind sehr froh über diese Auszeichnung und bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen in Neustadt, die sich mit großem Engagement für diesen gemeinsamen Erfolg eingesetzt haben“, betonte Memming.
Geprüft wurde das systematische Qualitätsmanagement, mit dem unter anderem die Patientenzufriedenheit, Patientensicherheit und die Transparenz der Leistungen gesichert und gesteigert werden. Die Vorbereitung auf die freiwillige Überprüfung dauerte zwei Jahre. Alle Chefärzte, Oberärzte, Stations- und Funktionsleitungen und weitere Beschäftigte waren beteiligt. Als Koordinatorin begleitete die Qualitätsbeauftragte Marit Neels den Weg zur bestandenen Zertifizierung nach der Norm DIN EN ISO 9001:2015.
Alle Arbeitsprozesse im Krankenhaus wurden im Rahmen der Zertifizierung stichprobenhaft überprüft. Die Gutachter kontrollierten zum Beispiel, ob die Patientensicherheit gewährleistet ist, Behandlungsverläufe korrekt dokumentiert werden und Medikamente oder medizinische Produkte sicher gelagert werden. Im Rahmen der Überprüfung besuchten die Gutachter alle Bereiche des Krankenhauses.
Systematisches Qualitätsmanagement ist für das gesamte Klinikum Region Hannover ein herausragendes Entwicklungsthema, hebt Dr. Christine Gernreich, Leiterin des zentralen Qualitäts- und Prozessmanagements. „Wir gratulieren den Beschäftigten im Klinikum Neustadt zur Zertifizierung.“ Bislang sind vier KRH-Krankenhäuser komplett zertifiziert.
Die DIN-Norm ist in der Industrie seit langer Zeit fester Bestandteil der Betriebsabläufe und Grundlage für Produkte mit gleichbleibend guter Qualität. Auch im Gesundheitswesen gewinnen strukturierte Qualitätsmanagementsysteme (QM-Systeme) immer mehr an Bedeutung. Die Einführung und Weiterentwicklung von internen Qualitätsmanagementsystemen im Krankenhaus ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 137 Sozialgesetzbuch V) und wird von den Krankenhäusern in unterschiedlicher Form umgesetzt. Um das Gütesiegel behalten zu können, ist regelmäßig eine sogenannte Rezertifizierung notwendig. Zudem ist jährlich ein „Überwachungs-Audit“ durch externe Prüfer Pflicht.