Es ist einer der unerfreulichsten Geschichten, die das KRH in seiner Geschichte erleben musste: Ein Sabotageakt zerstörte in einer Nacht jahrelange Arbeit und Planung und behindert seit dem die Weiterentwicklung. Damals reagierte das KRH unverzüglich und es wurde mit dem Versicherer ein Gutachterverfahren vereinbart, um den Schaden zu identifizieren und darauf aufbauend mit den Sanierungsarbeiten beginnen zu können. Dem KRH war dabei allerdings auch von Anfang an klar: Gründlichkeit geht bei einem sensiblen Gebäude wie einem Krankenhaus vor Schnelligkeit. „Ein einvernehmliches Vorgehen mit dem Versicherer ist in einem solchen Fall einem Rechtsstreit um Sanierungsaufwand und –kosten allemal vorzuziehen, weil damit nicht nur Kostenrisiken vermieden werden, sondern in aller Regel auch Zeit gespart wird“, schätzt Barbara Schulte, KRH Geschäftsführerin Finanzen und Infrastruktur die Zusammenhänge ein.
Das Gutachterverfahren hat sich dann länger hingezogen, als erwartet. Das Schadensbild war einfach zu vielschichtig. Als absehbar wurde, dass sich die Gutachter auf den Schadensumfang nicht würden einigen können, gab es eine Analyse des Versicherers und des KRH. Auf dieser Basis konnte dann ein als Sanierungsvereinbarung bezeichneten Vertrag geschlossen werden, auf dessen Grundlage inzwischen – durch andere Sachverständige begleitet - die notwendigen Rückbaumaßnahmen vorbereitet werden. Barbara Schulte: „Durch den zuvor entbrannten Gutachterstreit – so ärgerlich er war und ist – fühlen wir uns übrigens in unserem Entschluss, mit dem Versicherer gemeinsam nach Lösungen zu suchen, bestätigt – stellen Sie sich vor, einen Gutachterstreit gerichtlich austragen zu müssen, mit Obergutachtern, dem Instanzenweg, den zusätzlichen Kosten für Berater und Gerichte und dem nicht beeinflussbaren zeitlichen Ablauf.“
Es wird keine Wunder geben
Trotz der Sanierungsvereinbarung kann man keine Wunder für den weiteren Ablauf erwarten. Die Abwicklung des Schadens bleibt komplex, weil, trotz der bislang schon gewonnenen Erkenntnisse, viele Fragen noch zu klären sind. Es geht beispielsweise um die eingebaute Medizintechnik: Was muss ausgebaut werden, wie wird es gelagert, bietet es sich vielleicht sogar an, auch einzelne nicht beschädigte Komponenten durch neuere Geräte zu ersetzen?
Die Schadensfeststellung wird auch immer noch durch eine Reihe von Mängeln und vermuteten Mängeln, die in der Bauphase aufgetreten sind, erschwert. Um ein Mangelbeispiel zu nennen: Das KRH hat vor kurzem, auch in zweiter Instanz, einen Rechtsstreit gegen den Generalunternehmer und die Architekten gewonnen, in dem es um den sogenannten Höhenversatz ging – Haus B wurde seinerzeit nicht richtig an Haus A angeschlossen, und sowohl der Generalunternehmer als auch die Architekten hatten ihre Verantwortlichkeit hierfür von sich gewiesen.
Für so einen Sachverhalt muss natürlich die Versicherung nicht einstehen. Deswegen ist es von großer Bedeutung, dass beim durch den Wasserschaden notwendigen Rückbau zugleich sorgfältig darauf geachtet wird, die vorhandenen Mängel zu dokumentieren. Auch hier geht Sorgfalt vor Schnelligkeit.
Dank für Geduld und Einsatz
Der aktuelle Zustand bezogen auf das Bettenhaus im KRH Klinikum Nordstadt für alle KRH Mitarbeiter sehr ärgerlich, findet Geschäftsführerin Schulte: „Vor allem, weil er unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Betreuung unserer Patienten eine Reihe von zusätzlichen Anstrengungen abverlangt und wir im neuen Haus viel effizienter arbeiten könnten. Für den besonderen Einsatz unserer Mitarbeiter in diesem Zusammenhang möchte ich mich auch an dieser Stelle bedanken und darf versichern, dass wir alles in unserer Macht stehende tun, um diese unbefriedigende Situation so schnell wie möglich zu beenden.“
Wie lange dies dauern wird, ist aber heute noch nicht belastbar vorhersagbar. Die in die Wege geleitete Sanierung läuft jetzt jedenfalls unter der Federführung des erfahrenen Versicherers, der bereits ebenso erfahrene Planer, Projektmanager, Sachverständige und bauausführende Firmen hinzugezogen hat. Die unter Beachtung der notwendigen Sorgfalt größtmögliche Beschleunigung der Arbeiten hat damit auch für den Versicherer hohe Priorität.
Sobald verlässlich feststeht, wann mit der Fertigstellung aller Sanierungsarbeiten und der Inbetriebnahme von Haus B zu rechnen ist, wird das KRH die Gremien, Mitarbeiter und anschließend auch die Öffentlichkeit informieren.