Die neuen Patientenfürsprecher und ihre Zuständigkeiten (von links): Dr. Dietrich Storp (KRH Kliniken Agnes Karll Laatzen und Siloah-Oststadt-Heidehaus), Dr. Conrad Hauptmann (KRH Kliniken Großburgwedel und Lehrte), Eleonore Hein (KRH Psychiatrien Langenhagen und Wunstorf), Wolfgang Grotstück (KRH Kliniken Robert Koch Gehrden und Neustadt am Rübenberge) und Dr. Wilhelm Schultheis (KRH Klinikum Nordstadt und KRH Geriatrie Langenhagen).
Alle Entwicklungsarbeiten sind abgeschlossen, jetzt hat ein Team von Patientenfürsprechern im KRH Klinikum Region Hannover seine Arbeit aufgenommen. Vier Männer und eine Frau wurden vom niedersächsischen Sozialministerium für diese ehrenamtliche Aufgabe berufen. Sie alle kennen das KRH zwar aus ihren vorangegangenen Tätigkeiten für das Unternehmen, sind jedoch keine KRH-Mitarbeiter mehr. Daher können sie unabhängig und eigenständig Patienten und Angehörige begleiten.
Aufgabe der Patientenfürsprecher ist es, das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Angehörigen einerseits sowie dem Krankenhaus und den dort Beschäftigten andererseits zu fördern. Um ihr Amt ausüben zu können, müssen sie über die erforderlichen Erfahrungen im Sozial- und Gesundheitswesen verfügen. Sie dürfen jedoch keine medizinische, pflegerische oder therapeutische Beratung erbringen. Patientenfürsprecher unterliegen dem Datenschutzgesetz und der Verschwiegenheit.
Mit ihrer Tätigkeit ergänzen die Patientenfürsprecher das Beschwerdemanagement der Kliniken, das nach wie vor erster Ansprechpartner für positive wie negative Rückmeldungen ist. „So werden Doppelstrukturen – auch im Sinne des Gesetzgebers vermieden“ betont Christine Münzel, Qualitätsmanagerin im Bereich KRH Qualitäts- und Prozessmanagement, die als zentrale Ansprechpartnerin für einheitliche organisatorische Belange der Patientenfürsprecher benannt ist. In den Kliniken sind die Qualitätsmanagementbeauftragten vor Ort die Kontaktpersonen für die praktische Umsetzung und vor allem die Kommunikation mit den Patientenfürsprechern.
Hintergrund für die Berufung von Patientensprechern ist die Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) im Juni 2015. Hierin ist erstmalig geregelt, dass in jedem niedersächsischen Krankenhaus das Amt eines Patientenfürsprechers einzurichten ist.